Mitte 2019 wurde die Studie zur wirtschaftlichen Lage des Rundfunks in Deutschland zum 13. Mal durchgeführt. Auftraggeber waren die folgenden Landesmedienanstalten: Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen), die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM), die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK), die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) und die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM).
Diese acht Landesmedienanstalten beauftragten das Projekt auch bereits 2017. Zuvor gab es wechselnde Konstellationen von Landesmedienanstalten, die dieses Projekt unterstützten. Aus diesem Grund variiert der Kapitelumfang v. a. für den Berichtsteil zum Rundfunk in den einzelnen Bundesländern. In den Jahren 1996-2004 sowie bei der Erhebung im Jahr 2011 handelte es sich um ein Gemeinschaftsprojekt aller Landesmedienanstalten, während in der Zeit zwischen 2005 und 2008 lediglich acht, im Jahr 2013 zehn und 2015 neun der insgesamt vierzehn Landesmedienanstalten an der Studienerstellung beteiligt waren. Ungeachtet dessen wurde zu jedem Erhebungszeitpunkt eine Vollerhebung unter den privaten Rundfunkunternehmen in Deutschland durchgeführt. Sämtliche kommerziell ausgerichteten Fernseh- und Hörfunkanbieter wurden hierzu nach ihren wirtschaftlichen Kennzahlen gefragt und bei der Auswertung berücksichtigt.
Grundgesamtheit
Analog zu den Vorgängerstudien setzt sich die Grundgesamtheit aus allen Anbietern oder Veranstaltern eines oder mehrerer privater lokaler, landes- und bundesweiter Radio- oder TV-Programme zusammen. Zusätzlich wurden alle bei den Landesmedienanstalten registrierten Webradios und Web-TV-Sender erfasst.
Für die Erhebungen bis 2017 wurde die Grundgesamtheit stets auf Basis des jeweils aktuellen ALM-Jahrbuchs bzw. Jahrbuchs der Medienanstalten ermittelt. Im Rahmen der aktuellen Erhebung 2019 wurde die Gesamtliste der zu befragenden Anbieter in Zusammenarbeit mit allen Landesmedienanstalten durch Goldmedia erstellt. Zur Grundgesamtheit zählen alle Unternehmen und Programme, die im Jahr 2017 und/ oder 2018 im Besitz einer Lizenz der 14 deutschen Landesmedienanstalten waren, über mindestens eine Betriebsstätte in Deutschland verfügten sowie im Erhebungszeitraum wirtschaftlich aktiv waren. Die Geschäftstätigkeit musste spätestens im ersten Quartal 2018 aufgenommen worden sein. Anbieter, die erst nach diesem Zeitpunkt wirtschaftlich aktiv wurden, konnten in dieser Welle (noch) nicht berücksichtigt werden, da ihre Daten im Vergleich mit anderen Anbietern die allgemeine Situation verzerren würden. Sehr geringen, z.T. völlig fehlenden Einnahmen stehen hier typischerweise hohe Sachkosten und Anfangsinvestitionen gegenüber.
Einige Rundfunkanbieter mussten nach dem Erstkontakt bzw. im Laufe der Erhebung aus der Grundgesamtheit herausgenommen werden, da sie entweder gar keine relevante Geschäftstätigkeit 2017/2018 aufwiesen oder diese in der Zeit zwischen 2017 und Anfang 2019 aufgeben mussten. Eine Befragung war in der Regel nicht möglich, da trotz intensiver Bemühungen kein Kontakt zum Sender oder zu zuständigen Personen hergestellt werden konnte.
Grundsätzlich keine Berücksichtigung fanden Programme in lokalen Kabelanlagen oder Gemeinschaftsantennenanlagen mit einer technischen Reichweite von unter 10.000 Haushalten sowie nicht kommerzielle (inkl. Ausbildungsprogramme) oder rein spendenfinanzierte Hörfunk- und Fernsehanbieter. Ausnahme bilden die von der Bayerischen Landesmedienanstalt BLM geförderten Programme.
Die Grundgesamtheit (netto) der Erhebung umfasste 294 private Fernsehprogramme, davon:
Zusätzlich wurden 45 lizenzierte Web-TV-Sender für die wirtschaftliche Erhebung berücksichtigt.
Im privaten Hörfunk konnten insgesamt 273 Programme (inkl. DAB+-Only-Kanäle) gezählt werden, davon:
Zusätzlich wurden 112 gemeldete Webradios für die wirtschaftliche Erhebung berücksichtigt.
Fallzahl/Ausschöpfung
Die Erhebung wurde als Vollerhebung unter den in der Grundgesamtheit gezählten Veranstaltern bzw. Programmen konzipiert. Anfang 2019 waren insgesamt 327 TV-Programme und 280 Hörfunkprogramme durch eine der Landesmedienanstalten lizenziert. Nach Abzug der neutralen Ausfälle (siehe Tabelle unten) konnten insgesamt 567 Programme der Netto-Grundgesamtheit zugeordnet werden. Die Daten von insgesamt 455 Fernseh- und Hörfunkprogrammen sind dabei in die Untersuchung eingegangen. Für die Erhebung 2019 entspricht das einer Ausschöpfungsrate der Grundgesamtheit von 80,2 Prozent. Eine explizite Berufung auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit Mai 2018 für alle Unternehmen in Deutschland gilt, gaben die Verantwortlichen von insgesamt 28 Rundfunkprogrammen an.
Datenerhebung
Ansprechpartner dieser Studie waren in der Regel Geschäftsführer oder, insbesondere bei größeren Unternehmen, Verantwortliche aus den Bereichen Buchhaltung, Kommunikation oder Medienpolitik. Wie in den Vorgängerstudien wurden diese mithilfe eines standardisierten Fragebogens befragt, der ihnen per E-Mail zugesandt wurde. Zusätzlich hatten die Befragten die Möglichkeit, ihre Angaben in einer Online-Version des Fragebogens einzutragen. In den Bundesländern, deren Landesmedienanstalten diese Erhebung unterstützten, erhielten die Lizenznehmer darüber hinaus vorweg ein Anschreiben ihrer Landesmedienanstalt, in dem auf die Wichtigkeit der Teilnahme an dieser Erhebung hingewiesen wurde. Nachfragen zum Stand der Fragebogenbearbeitung, zur Ermittlung zwischenzeitlich neuer Ansprechpartner, zur Klärung offener Fragen nach Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens etc. erfolgten je nach Sachlage, Möglichkeiten und Wunsch der Ansprechpartner telefonisch oder per E-Mail. Die Bearbeitung der Fragen wurde von besonders qualifizierten und intensiv zum Befragungsgegenstand geschulten Mitarbeitern durchgeführt. In einigen Fällen stellten die kontaktierten Programmveranstalter ihre Beteiligung an der Erhebung in Frage oder es wurden von ihnen nur unvollständig ausgefüllte Fragebogen zurückgesandt. Begründet wurde dies gegebenenfalls mit Personalknappheit, Zeitnot, der Vermutung, dass einzelne Informationen den Wettbewerbern und der Öffentlichkeit bekannt werden könnten oder auch mit prinzipiellen Entscheidungen der Unternehmensleitung, an Befragungen zur Geschäftssituation nicht teilzunehmen. Durch klärende Telefonate oder erneute Schreiben wurde hier versucht, die bestehenden Vorbehalte auszuräumen. Vor allem der Hinweis auf den Stellenwert der Studie und die Betonung und Gewährleistung des Datenschutzes konnten in vielen Fällen die Ansprechpartner überzeugen, an der Befragung teilzunehmen.
Fragebogen
Der Fragebogen schließt größtenteils an die Vorjahre an und erfasst in erster Linie den Umfang und die Struktur der Unternehmensbeschäftigung, die Höhe der Erträge und Aufwendungen pro Jahr und deren Zusammensetzung sowie die Höhe der Investitionen für betriebliche Zwecke. Zusätzlich wurden die Erwartungen für das laufende und das kommende Geschäftsjahr 2019 und 2020 und zum gegenwärtigen und zukünftigen Umsatzanteil der Online- bzw. Mobile-Geschäftsfelder erfasst. Außerdem wurden die Hörfunkanbieter gebeten, den Anteil des DAB+- bzw. Web-Betriebs an der Gesamtbeschäftigung, den Gesamterträgen und -aufwendungen anzugeben.
Erhebungszeitraum
Die Erhebung wurde in der Zeit vom 18. Juni bis 31. August 2019 durchgeführt.